Der Fall Stephanie
Am 11. Januar dieses Jahres wurde Stephanie (13, jetzt 14) auf dem Schulweg vom vorbestraften Mario Mederake (35, seinerzeit arbeitslos) entführt. Durch Ermittlungspannen und Unzulänglichkeiten seitens der ermittelnden Behörden fristete Stephanie insgesamt sechsunddreißig Tage in der einstigen Wohnung des Pädophilen. Innerhalb dieses Zeitraumes wurde Stephanie laut eigenen Angaben mehr als hundert Mal sexuell mißbraucht.
Erst durch einen Nachbarn, der den letzten Hilferuf Stephanies in Form eines Zettels in der Nähe eines Containers fand, konnte die Polizei aktiv werden und Stephanie am 15. Februar 2006 aus der Dresdner Laubestraße Nr. 2 befreien. Zuvor suchte die eigens dafür gegründete Sonderkommission “Stephanie” noch immer nach dem passenden Suchbegriff für die vorliegenden Datensätze und verdächtigte zuweilen die unmittelbaren Familiengehörigen, so zum Beispiel den Bruder und den Vater. Auch die Möglichkeit, daß Stephanie nur ausgerissen sei, wurde natürlich in Augenschein genommen. Immerhin über einen Monat ließ man sich diesbezüglich also feiern.
Die Familienangehörigen nehmen dies nun zum Anlaß um eine Schadensersatzforderung in Höhe von 875.000 EUR gegen das Land Sachsen zu richten. Eine entsprechende Forderung liegt dem Innenministerium vor. Die Familie, vertreten durch den Hannoveraner Rechtsanwalt Ulrich von Jeinsen, fordert im Detail für zweiunddreißig Tage Geiselhaft 640.000 EUR (á 20.000 EUR pro Tag), aufgrund der Schwere des vorliegenden Falles werden zusätzlich 160.000 EUR veranschlagt. Das Leid der Familienangehörigen soll hierbei mit einer Forderung in Höhe von 75.000 EUR entschädigt werden.
Die aus den Löchern kriechenden, selbsternannten Kritiker nahmen dies zum Anlaß der Familie Geldgier vorzuwerfen. Gerne läßt man hierfür die Inkompetenz der Exekutive außer Acht und scheint auch zu vergessen, daß selbst die Judikative ein perfides Spiel treibt. Die traurigen Details aller vorliegenden Ermittlungspannen (seitens der Polizei sowie Staatsanwaltschaft) können in einem aktuellen Spiegel-Bericht (Druck- & Weltnetz-Ausgabe) nachgelesen werden. Dies gilt im übrigen auch für das Martyrium, welches Stephanie durchleiden mußte.
Schon vor vierzehn Jahren wurde Mario M. von seiner einstigen Freundin aufgrund unzähliger Zwischenfälle und Vergehen angezeigt. Am 16. März 1992 wurde dieses Verfahren doch seitens der Staatsanwaltschaft aufgrund “mangelndem öffentlichen Interesse an einer Strafverfolgung” eingestellt. Zwei Ex-Freundinnen des Pädophilen trauten sich in jenen Tagen gar nicht Anzeige zu stellen.
Justizia bleibt also in diesen Tagen weiterhin die bittere Realität dieses kränkelnden Systems. Mit dem Schwert als Krückstock, der Waage, die seit Jahrtausenden nie mehr geeicht wurde und einer Augenbinde, die zum “Blinde Kuh” spielen einlädt, paßt Justizia in jedem Fall hervorragend zu unserem Rechtssystem. Nur der Knebel sollte aufgrund der herbeigeführten Änderungen auf jeden Fall noch hinzukommen – natürlich abnehmbar. Denn wer in diesen Tagen den Mund aufmacht, wird nämlich schneller zum Täter, als er es eigentlich glaubt. Auf Opferschutz wird hingegen ja sowieso schon lange geschissen. Somit bleibt zu hoffen, daß der Fall Stephanie nicht aus den Köpfen verschwindet. Notfalls sollte die letzte Alternative dafür sorgen, daß es soweit nicht kommt.
Foto: © SXC

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