“Elterngeld” im Bundestag beschlossen
Man glaubt es ja kaum, wenn einem gesagt wird, es gebe auch noch gute Entwicklungen in diesem Staat. Dennoch überraschte heute die Meldung, dass der Bundestag das sogenannte “Elterngeld” verabschiedete, durchaus positiv, es gibt also noch Hoffnung.
Bislang kannten viele noch den Begriff “Erziehungsgeld” und die Zahlungsmodalitäten dessen. Ab 2007 kehrt nun das “elterngeld” in Deutschland ein. Im Detail beinhaltet dieses Wort eine Lohnersatzleistung für den Elternteil, der sich zu Hause zunächst um das Kind kümmert. Im Klartext also, es gibt Geld auch wenn man zu Hause ist. Die Höhe richtet sich hierbei nach dem vorherigen Verdients im Arbeitsleben des zuhausebleibenden Elternteiles. Wesentliche Neuerung ist, dass das Elterngeld auch Menschen in Anspruch nehmen können, die entweder arbeitslos oder selbstständig sind. Diese Tatsache erleichtert auch diesen Menschen die ersten Monate mit dem eigenen Kind, ohne stets in Sorge leben zu müssen, dass man der Existenzbedrohung nicht mehr stand halten kann und man mit einem Kind mehr bestraft, als belohnt wird.
Die Höhe des Elterngeldes beträgt 67% des vorherigen Nettoeinkommens (hier zählt der Jahresdurchschnitt). Die Höchstgrenze liegt bei max. zu erhaltenden 1.800 € im Monat. Wer nicht berufstätig ist (Hausfrauen, ALG II Empfänger etc.) erhält ein sogenanntes “Mindestelterngeld” in Höhe von 300 € die nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet werden, also beispielsweise auf das ALG II.
Das sollen im Groben einmal die Eckdaten des Elterngeldes sein. Genauere und detaillierte Informationen findet Ihr beispielsweise im Datennetz auf den Seiten des “Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend”.
Gültig ist das Ganze übrigens für alle Kinder, die ab dem 01.01.2007 das Licht der Welt erblicken.

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