Im Namen des Volkes?
10.01.2007, 23:06 Uhr
Für großes Aufsehen sorgte im Vorjahr der Fall des Richters aus Marburg. So konnten beim einstigen Präsidenten des Kasseler Verwaltungsgerichts mehr als 1000 Bilddateien und zwei Videos mit kinderpornographischen Inhalten sichergestellt werden. Insbesondere die breite Öffentlichkeit zeigte sich empört über die Mißstände, da dies leider kein Einzelfall war. Mittlerweile ist zwar bekannt, daß sich diese pädophilen Abarten durch sämtliche Gesellschaftsschichten ziehen, dennoch oder gerade weil, erfolgte die Bestrafung des Herren R. doch recht lapidar.
“Von einem minderschweren Fall redet hier niemand”, betonte Staatsanwalt Wölk zwar ausdrücklich, dennoch kann gerade bei diesem Urteil genau davon die Rede sein, wiegt man zwischen Vergehen und Urteil ab. Und so verurteilte man den 54-jährigen Marburger zu einer Geldbuße von 4.800 EUR, welcher an den Deutschen Kinderschutzbund entrichtet werden muß. Die aufgebrummte Freiheitsstrafe von neun Monaten wurde zudem zur Bewährung ausgesetzt. Ein Urteil, welches ohne Zweifel für Entrüstung sorgen dürfte, zumal eine öffentliche Gerichtsverhandlung aufgrund des Strafbefehls ausbleibt.
Interessanterweise wurde in einem ähnlichen Fall vor vier Jahren ein Gymnasiallehrer, der im Besitz von insgesamt 500 kinderpornographischen Bilddateien war, zu einer Geldstrafe von 10.000 EUR und sieben Monate Gefängnis, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung verurteilt. Auch in diesem Fall, erfolgte keine öffentliche Gerichtsverhandlung.
Natürlich steht außer Frage, daß Gerichte regional unterschiedlich entscheiden, dennoch ist ein derart mildes Urteil wie im Fall R. mehr als inakzeptabel. Mittlerweile gibt es eine Reihe von Studien, die besagen, daß insbesondere Ersttäter rückfällig werden. Es soll hierbei nicht die Höhe der Geldstrafe oder die Länge der Freiheitsstrafe zur Debatte stehen, sondern vielmehr in wie fern Verurteilte unter Beobachtung zu stehen haben. Hierzu sollte also in jedem Fall der Pflichtbesuch eines Psychologen für mehre Jahren zählen, wobei es hierbei nicht um Heilung gehen soll, sondern vielmehr um Überwachung. Anders läßt sich ein abschreckendes Urteil in keiner Weise erwirken, vor allem nicht für Personen die derart im öffentlichen Interesse und in derart hohen Ämtern stehen bzw. standen.
Angela Merkel formulierte in ihrer Neujahrsansprache passend:
“Jeder einzelne von uns, aber auch der Staat - wir dürfen nicht zur
Tagesordnung übergehen oder wegschauen! Wir müssen uns einmischen!”
Ob Frau Merkel nach diesem Urteil weiterhin in den Spiegel sehen kann, vermag ich zwar nicht zu beurteilen, dennoch verlieren Teile ihrer großen Reden an Wirkung und mangels Interesse auch an Nachhaltigkeit. Ein bißchen Politikgeschwätz zum Einklang ins neue Jahr - gänzlich ohne Hintergrund - mehr nicht. Und so dürfen wir uns nach dem Fund von Kinderpornographien bei über 300 Personen noch mehr auf solche Urteile “freuen” und vielleicht stellt man sich dann irgendwann die Frage: Warum habe ich nichts getan?
Foto: © SXC

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