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Wochenrückblick 11/2007


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18.03.2007, 15:29 Uhr

Dienstag

Bereits im Juni könnte Dresden seinen Titel “Weltkulturerbe”, den es dann vor knapp drei Jahren (Juli 2004) durch die Kulturorganisation der Vereinten Nationen erhalten hat, verlieren. Vorausgegangen hierzu ist ein Urteil des sächsischen Oberverwaltungsgericht Bautzen (SächsOVG), datiert auf den 09. März (Aktenzeichen 4 BS 216/06), das festlegt, daß die Waldschlößchenbrücke im Elbtal gebaut werden muß. Das OVG beruft sich in seiner Begründung auf den Bürgerentscheid, den 67,92% der Wähler (50,8% aller Stimmberechtigten) im Februar 2005 bejahten. Beantragt wurde dieser Bürgerentscheid von insgesamt 69.500 Dresdnern. Derweil gilt das Urteil des SächsOVG als unanfechtbar, obschon einzelne Dresdner Politiker prüfen, in wie weit eine Verfassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat.

In einer abschließenden Bemerkung zur Pressemeldung, verweist das SächsOVG nochmals auf den demokratischen Grundcharakter der Abstimmung. Derweil läßt man jedoch gerne außer Acht, daß den Wählern zum Zeitpunkt des Bürgerentscheids nicht bewußt war, daß die bejahende Entscheidung eine Aberkennung des Titels “Weltkulturerbe” zufolge haben wird. Gedanken an eine neuerliche Wahl zur Ausräumung von Zweifeln verschwendete das SächsOVG indes jedoch keineswegs. Aber kein Problem: Mit zweifelhaften Wahlen kennt man sich innerhalb der BRD bereits bestens aus. Aktuell scheint der Ausbau der Infrastruktur fundamentaler, als der Erhalt bestehender Landschaftsbilder und Kulturerben.

Donnerstag

Der Verkauf von Emblemen mit durchgestrichenen Hakenkreuzen ist laut Bundesgerichtshof (BGH) nicht strafbar, sofern eine Distanzierung unmißverständlich gegeben ist. Das Karlsruher Gericht (Aktenzeichen: 3 StR 486/06) sprach somit den Versandhändler Jürgen Kamm frei, dessen Versand Nix Gut Handel mit Aufklebern, Kleidungsstücken und sonstigen Artikeln mit “Anti-Nazi-Symbolen” betreibt. Gleichwohl hob der BGH das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom September 2006 auf, in dem der Versandhändler zu einer Geldstrafe in Höhe von 3600 EUR verurteilt wurde. Die Auslagen des Versandhändlers fallen somit der Staatskasse zur Last.

Eher selten wird Gerichtsurteilen in den Medien so eine fundamentalistische Bedeutung zugesprochen, wie dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs. Nach dem sich jedoch auch Claudia Roth als sprichwörtliches Opfer präsentierte und glattweg selbst anzeigte, hatte das Medieninteresse vermutlich seinen Auslöser gefunden. Immerhin sehen sich Schildbürger und Amtsträger in ihrem unerschütterlichen Glauben an die gegebene Rechtsstaatlichkeit, spätestens seit diesem Urteil, bestätigt. Kein Wunder, so lange Urteile wie jenes um die umstrittene Grundstückssteuer eher beiläufige Erwähnung im 60Plus-Nachmittagsprogramm der öffentlich-rechtlichen finden.

Fazit der Woche: Wer im Gleichschritt mit dem Rechtsstatt tritt, ist freilich für den Untergang fit!

(Steven)

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