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Dresden und die Waldschlößchenbrücke

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26.03.2007, 22:48 Uhr

Wie wir bereits berichteten, droht Dresden mit hoher Wahrscheinlichkeit die Aberkennung des Weltkulturerbes aufgrund des geplanten Baus der Waldschlößchenbrücke. Mit Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Bautzen vom 9. März duldet der Bau keinen weiteren Aufschub. Diese Tatsachen nahmen am gestrigen Sonnabend mehrere Tausend Menschen zum Anlaß um für den Erhalt des Weltkulturerbes und gegen den Bau der sogenannten Waldschlößchenbrücke in Dresden zu demonstrierten. Laut Dresdner Polizei lag die Teilnehmerzahl zwischen 4000 und 5000. Optimistischer zeigt sich hingegen der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR), der gar von 10.000 Teilnehmern spricht.

Unabhängig davon, zeigt sich durchaus, daß die aktuellen Geschehnisse noch weiter in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt sind. Dennoch erscheint die Teilnehmerzahl angesichts des guten Wetters – leider – sehr gering. Es sei hierbei zu bedenkenden, daß immerhin 137.168 Dresdner beim Bürgerentscheid für den Bau der Waldschlößchenbrücke stimmten. Wenngleich sie wohl möglich keine positive Kenntnis von den Folgen des Bauvorhabens hatten, bleibt zuweilen doch fragwürdig, warum nur so wenige Einwohner an der Demonstration, zu der mehrere Einzelpersonen aufgerufen haben, teilnahmen.

Neben dem Widerstand in Form der gestrigen Demonstration, regt sich indes jedoch auch Widerstand im juristischen Sinne. Wie der Dresdner Rechtsanwalt Lothar Hermes mitteilte, wurde heute von einem seiner Mandanten ein Eilantrag auf Baustopp beim Dresdner Verwaltungsgericht (VG DD) eingereicht. Begründet wurde dies mit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar dieses Jahres (Aktenzeichen: 9 A 20.05). Vorausgegangen hierzu war eine Klage des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) gegen die geplante Westumfahrung Halle (A 143). Die Richter urteilten im Januar, daß der Ausbau untersagt sei, da der Planfeststellungsbeschluß vom Mai 2005 rechtwidrig sei und er gegen das EU-Recht zu Faun-Flora-Habtitat-Gebieten verstößt. Seit dem fanden keine weiteren Bauarbeiten an der Umfahrung statt.

Soweit, so gut. Für Dresden fand dieser strenge Prüfungsmaßstab im Planfeststellungsbeschluß vom 25. Februar 2004 zur Waldschlößchenbrücke jedoch noch keine Anwendung. Laut RA Hermes blieb etwa “die Kombination von Lärm- und Lichtimmissionen in der ersten Nachthälfte, in der die Fledermausarten aktiv sind” unberücksichtigt. Der Rechtsanwalt sieht den eingereichten Eilantrag zum Baustopp somit begründet.

Foto: © Pixelquelle

(Steven)

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