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Mario Mederake läßt Urteil prüfen

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27.03.2007, 00:52 Uhr

Gar nicht so lang ist es her, als die Gestalt mit “schwerer seelischer Abartigkeit” den Justizbehörden in Sachsen – im wahrsten Sinne des Wortes – aufs Dach stieg und die gesamte Bevölkerung spüren ließ, wie ernst man es in der Bundesrepublik mit den Gefühlen der Opfer nimmt. Zwanzig Stunden hielt er die Justizbehörden zum Narren, als er auf das Dach der Dresdner Haftanstalt kletterte und hohen Mutes verkündete, er stehe über den Dingen und besitze die Kontrolle. Die Akteure des Tages waren dieser Kunde damals ganz sicherlich nicht hinderlich.

Die Wochen zogen ins Land und nun macht der verurteilte Verbrecher Mario Mederake (36) erneut von sich reden, indem er ankündigte das Urteil des Landgerichts Dresden vom 14. Dezember 2006 durch den Bundesgerichtshof (BGH) überprüfen zu lassen. Sein Rechtsanwalt Andreas Boine gab am Montag bekannt: “Die fünf Strafminderungsgründe, die in der Urteilsbegründung angeführt sind, haben sich in keiner Weise auf das Strafmaß ausgewirkt.” Ferner habe das Landgericht “nicht gesetzesgemäß begründet”, äußerte der Verteidiger gegenüber MDR Sachsenspiegel. Gleichzeitig verwies er auf die sehr hohen Anforderungen des BGH für eine Höchststrafe .

Mario Mederake wurde am 14. Dezember 2006 zu einer Strafe von fünfzehn Jahren mit anschließender Sicherheitsverwahrung vom Landgericht Dresden verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, daß er sich im Sinne der Anklage schuldig gemacht hat.

Foto: © SXC

(Steven)

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