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Wochenrückblick 13/2007


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01.04.2007, 21:41 Uhr

Mittwoch

Auch nach dem elften Prozeßtag kommt keine überraschende Wendung in den Prozeß um den im April 2006 lebensgefährlich verletzten Ermyas M. Stattdessen werden Presseorgane immer kleinlauter, verwirren sich zunehmend in zweifelhafte Aussagen und kurioseste Beweise. Dabei läßt der derzeitige Prozeß vor dem Potsdamer Landgericht doch eigentlich keinen Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik zu: Alles ist so, wie man es in Zeitungen und sonstigen Medien propagiert hat. Doch im aktuellen Fall vor dem Potsdamer Landgericht scheinen die Dinge für diverse Gazetten wie den Tagesspiegel oder die Potsdamer Neuesten Nachrichten (PNN) anders zu liegen. Nun möchte man am liebsten mit Rechtsgrundsätzen brechen. Von wegen “im Zweifel für den Angeklagten”.

Spätestens wenn Zeitung XY und Staatsanwalt ABC ihren vermeintlichen Täter auserkoren haben, ist dieser schuldig zu sprechen. Freilich sprechen die vorliegenden Beweise eine andere Sprache, und selbst die 62 Zeugen und sechs Sachverständige brachten keine neuerliche Wendung - dennoch riechen die rasenden Reporter, daß etwas faul ist. Zur Not muß halt auch mal der Richter herhalten.

Dabei macht uns der Sachverhalt doch eines deutlich: So lang man mit gierigem Entsetzen Menschen gewinnen kann, spielen Rechtsgrundlagen keine Rolle. Was für den Politiker die Wähler sind, sind für den Verlag die Leser. Obschon man weiß, daß man mittlerweile mit dem propagierten Rechtsstaat bricht, erklärt man Unschuldige zu Tätern - wider besseren Wissens. Schließlich blieb derartiges nach wie vor ungesühnt und irgendwo sieht man sich auch im Zugzwang. Ein Fehlerbekenntnis im Einvernehmen darf von den Verantwortlichen keineswegs erwartet werden. Wo kämen wir da auch hin, wenn man zu seinen Fehlern stehen würde?

Donnerstag

Trauer, gar Wut äußerten die Delegierten anläßlich des Todes von Lukas aus Dahlem. Der 16-Jährige verstarb an den Folgen des erlittenen Herz-Kreislaufversagens aufgrund von übermäßigem Alkoholkonsum. Bei seiner Ankunft im Februar dieses Jahres in der Berliner Charité stellten die Ärzte einen Promille-Wert von über vier fest. Nun sehen sich auch Politik und Justiz genötigt den Fall aufzuklären. Dabei bleibt bisweilen fragwürdig, warum erst ein Jugendlicher an den Folgen sterben mußte, bevor Justizbehörden ihren Pflichten nachkommen.

“Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche” zu verkaufen, untersagt bereits der neunte Paragraph des Jugendschutzgesetzes. Dennoch sah sich keiner der krähenden Hähne in der Vergangenheit in der Verantwortung dieses Gesetz in Konsequenz auszuführen und die zugrundegelegten Beschränkungen zu prüfen.

Im Vergleich zum Jahr 2000 wurden 2005 fast doppelt so viele Jugendliche aufgrund von Alkoholvergiftungen in Krankenhäuser eingeliefert. Scheinbar sieht man aber weiterhin keinen Handlungsbedarf: Der Berliner Senat riegelt sogleich ab und teilte mit, daß die Zahlen für 2006 rückläufig seien. Und das obwohl Alkohol unlängst ein gesellschaftliches Problem ist. Immerhin 16329 Menschen starben im Jahre 2005 laut Statistischem Bundesamt an den Folgen von Alkoholkonsum. Das macht einen Anteil von 2% an der Gesamtzahl der Sterbefälle aus. Aber auch hier werden die Zahlen für 2006 rückläufig sein. Wenn gar nicht ist, wird hier und da etwas frisiert, dann paßt das schon…

(Steven)

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