Die Steueridentifikationsnummer kommt!
04.04.2007, 00:43 Uhr
Ab 1. Juli erwartet den mündigen Deutschen und jenen, die es werden wollen ein Geschenk der Superlative seitens der Finanzbehörden. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt dann eine elfstellige persönliche Steueridentifikations- nummer bzw. Tax Identification Number (TIN) für jeden Bundesbürger - vom Säugling bis zum Rentner. Die Zahlenfolgen werden laut Medienberichten zentral verwaltet und ein Leben lang gespeichert. Erst zwanzig Jahre nach dem Tod werden diese Daten vernichtet, was bisweilen eine lückenlose Kontrolle ermöglicht.
Wer nun meint ein kleines Déjá-vu-Erlebnis zu erleiden, sollte keinesfalls den nächstgelegenen Seelenklempner aufsuchen. Denn bereits in der DDR gab es ein zwölfstelliges Zahlensystem (”Personenkennzahlen”) um die Bundesbürger zu überwachen. Diese wurden am 1. Januar 1970 eingeführt, und waren ab 1984 voll funktionstüchtig in einer Datenbank abgelegt. Nachdem sich auch die Bundesregierung mit der Einführung solcher Kennzahlen befaßte - offiziell bezeichnet als Personenkennzeichen (PKZ) - stellte der Rechtsausschuß des Bundestages im Jahre 1976 fest, daß “die Entwicklung, Einführung und Verwendung von Numerierungssystemen, die eine einheitliche Numerierung der Bevölkerung im Geltungsbereich dieses Gesetzes ermöglicht, unzulässig ist”.
Nachdem der Bundesbürger bereits die Aufhebung des Bankgeheimnisses stillschweigend hingenommen hat, ist dies natürlich so nicht mehr gültig. Zwar wurde die PKZ der DDR als geheimdienstliche Überwachung der Bürger deklariert. Ferner sogar als Unrecht angesehen. Dennoch verliert Gesagtes bei der TIN an Gewichtung. Naheliegend, daß da eine zweifelhafte Begründung hermußte: “Mit der Nummer wird ein wesentlicher Beitrag zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens geleistet, Bürokratie abgebaut und die Transparenz des Besteuerungsverfahrens erhöht.” - weiter heißt es in der offiziellen Begründung, daß “die Finanzbehörden organisatorisch und technisch fähig sein müssen, die zulässigen Überprüfungen effizient vorzunehmen”.
Ferner sollte an dieser Stelle natürlich darauf verwiesen werden, daß es dem Finanzamt damit möglich sein wird, Einblicke in den in- und ausländischen Kontenverkehr zu erlangen. Auch wird der Informationsaustausch zwischen den einzelnen Behörden damit erheblich erleichtert. So können zum Beispiel Arbeits-, Finanz- und Sozialämter sowie BAFÖG- und Wohngeldstellen Abfragen tätigen und Abgleiche vornehmen. Rentner müssen zukünftig damit rechnen, daß die Höhe ihrer Rente jederzeit an das Finanzamt übermittelt werden kann.
Die Finanzämter versprechen sich von der Einführung vordergründig die Aufklärung von Mißbrauchsfällen - ergo Einzelfällen. So soll etwa auch der Umsatzsteuerbetrug eingedämmt werden. Hierbei werden Unternehmen fiktiver oder realexistenter Natur bei verschiedenen Finanzämtern angemeldet, um Umsatzsteuerüberschüsse erstattet zu bekommen. Bisher sei dies den Behörden laut eigener Angaben nicht möglich gewesen, da jedes Bundesland gesonderte Steuernummern vergibt, die nicht zentral abgeglichen werden können.
Jeder anständige Bundesbürger, der ja sowieso nichts zu verbergen hat und für alles offen ist, sollte sich den Tag im Kalender markieren. Denn an besagtem Tag verliert er erneut einen Teil seiner Grundrechte. Aber seien wir doch relistisch: Wer braucht die schon?
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