Es geht also auch anders
Acht Jahre Haft sollte der mittlerweile 47 Jahre alte Siegmar F. aus der Nähe von Dresden laut einem Gerichtsurteil von 1999 für seine Straftaten verbüßen. F. wurde zu dieser Zeit in 21 Fällen von schwerem sexuellen Mißbrauch und der Verbreitung pornographischer Schriften für schuldig befunden. F.’s Opfer waren überwiegend tschechischer Herkunft. Am 28. September 2006 waren seine acht Jahre Haft in Torgau offiziell beendet. Die zuständige Staatsanwaltschaft erkannte jedoch die Gefahr, die immer noch von Siegmar F. ausgeht und forderte einen Unterbringungsbefehl, dem das Landgericht Dresden statt gab und somit die Freilassung vorerst verhinderte.
Tom Maciejewski, der Vorsitzende der Strafkammer begründete dies damit, daß F. seine Therapie abgebrochen habe und zudem die von ihm begangenen Straftaten in der Schwere der Tat wesentlich herunterstufte. Da man F. relativ hohe Intelligenz bescheinigte führte dies zum Entschluß ihn vorerst nicht frei zu lassen. Gegen die angeordnete Sicherheitsverwahrung gehen F. und sein Anwalt Stefan Heinemann in die Revision. Letzterer ließ zugleich auch verlauten, er sehe gute Chance in der Revision zu gewinnen, da er die Faktoren, die für eine nachträgliche Sicherheitsverwahrung sprechen würden, im Falle seines Mandanten nicht erkennen kann.
Mit diesem Urteil wurde somit zum ersten Mal in Sachsen gegen einen Kinderschänder eine nachträgliche Sicherheitsverwahrung verhängt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, weshalb F. noch auf Erfolg hoffen kann. Ich für meinen Teil kann nur für die Opfer hoffen, daß er die Revision verliert. Die JVA Torgau hatte zudem in einem Bericht verkündet man müsse davon ausgehen, daß F. nach der Entlassung weitere Straftaten begehen würde und ein Mithäftling sagte aus, F. habe mit seinen Taten regelrecht „geprahlt“ und ihm gegenüber angekündigt nach seiner Entlassung weitere Filmmaterial produzieren zu wollen, in dem er die sexuellen Handlungen übernehmen wolle.
Angesichts solcher Fakten frage ich mich wieder und wieder, wie ein Anwalt einen solchen Menschen überhaupt mit reinem Gewissen vertreten kann. Mir würde sich da der Magen umdrehen, müßte ich für solch einen Wahnsinnigen versuchen die Freiheit zu erlangen.
Foto: © SXC

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