Justizministerin Zypries auf Abwegen
19.09.2007, 00:06 Uhr
Gestik und Mimik sitzen bei Frau Zypries. Nur Theorie und Praxis sind zwei Dinge, die insbesondere für so manchen Politiker bzw. Politikerin nicht leicht zu handhaben, und schon gar nicht zu überschauen sind. Klar, daß sich unter Mißachtung beider Gegebenheiten solch’ Dinge ereignen, wie der neuerliche Gesetzeswurf der Bundesministerin für Justiz, Frau Brigitte Zypries (SPD). Nach einer Pressemitteilung vom gestrigen Dienstag, fordert sie Haftstrafen von bis zu zehn Jahren für Terroristen, die sich in sogenannten “Terrorcamps” aufgehalten haben sollen.
Soweit die frohlockende Theorie - anders die Praxis: Bis dato konnte nämlich keiner klare Beweisgrundlagen liefern, die eindeutig nachweisen, das sich Terrorist XY Ichschießalletot in einem “Terrorcamp” befunden habe. Zwar gibt es natürlich den Bundesnachrichtendienst (BND), nur zweifelsohne wird man sich dort schwer hüten, Mitarbeiter zu Aussagen vor Gericht zu bewegen. Andernfalls war das dann nämlich der letzte Auftritt und die Überwachung derartiger Lager ist, sofern sie überhaupt Bestand haben sollten, dahin. Traurige Vorstellung. Die BRD ohne Überwachung - ein Unding!
Aber die Bundesministerin für Justiz, steht unter Zugzwang, und so bedient sie sich zweier Flicken, die das neue Gesetz notdürftig stopfen: Vorraussetzung für eine Haftstrafe sei, daß tatsächlich ein Anschlag vorbereitet wurde. Im genauen Wortlaut des Gesetzesentwurf heißt das dann: “Ein bloßes Erwerben von Fertigkeiten ohne die Absicht, damit eine terroristische Gewalttat zu begehen, bleibt straflos.” Tuffig, fluffig gemacht, würde ich sagen. Schade nur, daß man unter heutigen Voraussetzungen weder das eine, noch das andere wirklich zweifelsfrei beweisen kann. Vielmehr verläßt man sich hier auf Vermutungsgehangel und anderen Stuß.
Verdammt interessant ist auch folgender Auszug aus der Financial Times Deutschland (vom 18.09.2007), der sich auf die Ausdehnung des Gesetzesentwurfs auf andere terroristische Bestrebungen bezieht:
“(…) Das gleiche gilt für Verdächtige, die eine Flugschule besuchen, um ein Passagierflugzeug zu entführen. (…)”
Interessante Sichtweise! Ehrlich gestanden hätte ich nie gedacht, daß es derartige Flugschulen gibt. Aber klar, wenn der Pilot aufgrund irreparabler Verletzungen aufs Steuerruder knallt, müssen die Handgriffe sitzen. Und bitte, wenn das keine Marktlücke ist, was dann?
So, wo müssen wir den Wisch Gesetzesentwurf unterschreiben Frau Zypries? Demokratie und so weiter. Sie wissen ja…
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