Gestatten, Ehrenmord mein Name
07.10.2007, 07:24 Uhr
Keine Spur von Reue war in den Augen des 36-jährigen Irakers zu sehen, als er den Mord an seiner einstigen Frau gestand. Kazim M. tötete vor knapp einem Jahr seine Frau indem er sie auf offener Straße erstach und bei lebendigem Leibe mit Benzin übergoß und anzündete. Der fünfjährige Sohn konnte dabei nur tatenlos zusehen.
Dies geschah nicht im Irak, sondern in der Bundesrepublik, genauer in Garching bei München. Am vergangenen Donnerstag wurde in diesem Fall die Verhandlung vor dem Münchner Schwurgericht eröffnet. “Sie hat mich verraten. Sie hat es verdient!”, verkündete Kazim M. vor den Richtern und ging sogleich zur Fortsetzung seines manifestierten Minderwertigkeitskomplexes über. Immerhin seien die bundesdeutschen Gesetze schuld, “daß nur die Frauen Rechte haben. So werden sie hochnäsig und meinen, sie könnten alles tun”.
Grund für die Handlung M.’s soll auch die Behauptung der Frau gewesen sein, sie wurde vergewaltigt, woraufhin Kazim M. durch die Polizei vor die Tür gesetzt wurde und weder seine Gattin, noch den gemeinsamen Sohn sehen konnte. Bei knapp 200.000 Ehescheidungen pro Jahr ist die Sichtweise des Beklagten durchaus interessant - ausgehend davon, mit welchen schmutzigen Methoden so manche Ehe letztendlich vor Gericht geschieden wird. Bloß gut, daß sich diese Untriebe noch nicht allzusehr im Gesellschaftsbild gefestigt haben. Immerhin hat bereits der Focus im März 2004 (”Scheidungsopfer Mann”, Nr. 10) herausgefunden, daß Frauen bei Scheidungen fast immer im Vorteil sind. Ein Umstand der natürlich unerträglich ist.
Leider jedoch wurde vor Gericht bereits das einzig gesellschaftlich erträgliche Urteil zurückgewiesen. Eine Abschiebung in den Irak wird es für Kazim M. laut den Richtern nicht geben und das obwohl er dies selbst wünschte, wenngleich ihm bekannt war, daß es auch dort eine - zugegeben lächerliche - Strafe von sechs Monaten für diese Tat gäbe. Eigentlich ist es bedauerlich, daß die Richter diese Entscheidung nicht ausreichend begründet haben. Die rechtliche Grundlage für eine Ausweisung ist momentan vorhanden. Allzu oft scheint man jedoch im Richterstuhl zu vergessen, daß man im Namen des Volkes agiert und seine Intentionen dann wenigstens auch begründen sollte, sonst macht letztendlich wirklich jeder was er will und dann wird die Multikultur gewiß auch funktionieren.
Bis dahin jedoch, ist es zweifelhaft, ob derartige Karriereschübe unbedingt auf dem Buckel der Öffentlichkeit und zu Lasten des Steuerzahlers ausgetragen werden müssen, wenngleich eine naheliegende Möglichkeit bereits das Strafmaß bestimmen könnte. Schließlich werden derartige Subjekte auch in Zukunft nicht in die Gesellschaft integrierbar sein. Aber vorausschauendes Handeln war noch nie die Stärke der Judikative.
Foto: © SXC

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