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Wochenrückblick 42/2007


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21.10.2007, 23:53 Uhr

Donnerstag

Tötungen von Säuglingen erreichen dieses Jahr wohl einen traurigen Höchststand. Bereits im September dieses Jahres wurde eine 28-jährige Hamburgerin zu erbärmlichen vier Jahren Haft verurteilt, da sie im März ihr Neugeborenes aus dem zehnten Stock eines Hochhauses warf. Nun wurde erneut eine 38-jährige Frau verurteilt, die ihre drei Neugeborenen auf dem Dach ihres Wohnhauses in Tötungsabsicht ablegte, da ihr Ehemann laut eigenem Bekunden keine weiteren Kinder wollte.

Das Landgericht Stendal verurteilte Ines S. zu insgesamt sieben Jahren Freiheitsstrafe. Obwohl seitens der Staatsanwaltschaft ursprünglich eine elfjährige Haftstrafe gefordert wurden. Der vorsitzende Richter Gerd Henns führte in seiner Urteilsbegründung an: “Daß sie ihre Kinder getötet haben, ist ihnen bewußt. Sie leiden darunter. Ihr Bild ist ein Bild des Jammers, das niemanden hier kalt läßt.”

Eine Begründung, die für außenstehende absolut nicht nachvollziehbar ist. Wenngleich dies laut Gericht ein reiner Indizienprozeß war und man sich bisweilen nur auf die Aussage des Arztes der 38-Jährigen stützte, ist ein derartiges Urteil mitnichten akzeptabel. Obgleich die Beklagte Beziehungsprobleme hatte, die sie zu einer solchen Tat getrieben haben sollen, hätte spätestens nach der ersten Tötung das Gehirn Klick machen müssen. Auch wenn ihr Mann sich gegen Verhütungsmittel aussprach und sie die Pille nicht vertrug, gibt es bei weitem noch weitere Möglichkeiten zur Verhütung.

Nun darf man sich schon fragen, welche Wertschätzung Neugeborene vor den ehrenwerten Gerichten haben. So mancher Mordfall eines ausländischen Mitbewohners treibt den Generalstaatsanwalt auf die Barrikaden und verbriefte Gesetze werden kurzerhand ausgehebelt. Nur bei Kindestötungen jedweder Art schöpft man das Strafmaß nicht mal im Ansatz aus und verzichtet fortwährend auf Höchststrafen. Einfach nur erbärmlich, daß man die Urteile dann noch “im Namen des Volkes” verkündet. Aber klar, im Zweifel immer für die Beklagte…

(Steven)

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