Verfehlte Öffentlichkeitsarbeit
06.11.2007, 23:56 Uhr
Wie man aus Situationen Gewinn schlägt hat man nie verlernt. Nie vergessen, wie der Titel zu lauten hat und wie penibel man ins Detail gehen muß, um die gierige Masse zu befriedigen. Ethik, Moral - vergessene Werte. Es geht um Verkaufszahlen, nicht um die Tat und schon gar nicht ums Wachrütteln. Andernfalls wäre jene Meldung - wie sonst auch - auf der letzten Seite inmitten irgendeiner Boulevard-Spalte gelandet.
Daß alles ist nichts Neues und doch ist es entsetzlich erbärmlich, mit welcher Methodik der Pressepuff im Fall der vierzehnjährigen Hannah vorgeht. Knapp elf Wochen liegt die Entführung und anschließende Tötung der jungen Hannah aus Königswinter nun zurück. Anlaß für die umfangreiche Berichterstattung lieferte weniger die Tat an sich. Sondern vielmehr die einstweilen veröffentlichte Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bonn.
Vordergründig verwies der Oberstaatsanwalt Fred Apostel in der Pressemitteilung vom Montag zwar auf die bevorstehende Anklageerhebung gegen den 26-jährigen Tschechen Zdenek Hrbac, der momentan als hinreichend tatverdächtig gilt und sich bisweilen bereits geständig zeigte. Offensichtlich ist jedoch, daß ein Abschluß an dieser Stelle unweigerlich zum Untergang der Meldung geführt hätte. Kein noch so kleines Schmierblatt würde auch nur eine Zeile des Titelblatts für diese Meldung hergeben. Fraglich, ob die Folgeseiten die Meldung enthalten würden.
Vielmehr war es die akribische Detailführung der Tat, die diese Meldung auf die Titelseite katapultierte. Um die Prägnanz der Pressemitteilung wußten einige Presseanstalten bereits früh bescheid, was die rasche Veröffentlichung unweigerlich bewies. Daß Taten wie diese eine breite Öffentlichkeit verdient haben, ist dabei unbestreitbar. Die Boulevardisierung ist dessen bestimmt nicht förderlich, schon gar nicht mit derartig detaillierten Ausführungen. Mediale Ausschlachtung dieses Ausmaßes wird den Schmerz der Hinterbliebenen mitnichten lindern. Zumindest die Kenntnis um diesen zu erwartenden Umstand kann einem erfahrenen Oberstaatsanwalt unterstellt werden.

