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Großfahndungen auf Abwegen


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20.11.2007, 07:20 Uhr

Großfahndungen auf AbwegenWillkürlich erfolgte die Auswahl der Strecken, bei denen hessische Polizeibehörden millionenfach amtliche Kennzeichen vorbeifahrender Kraftfahrzeuge ablichteten. Dabei ging es zu keiner Zeit um eine zielgerichtete Fahndung. Vielmehr stützte man seine Handlungen auf das Rasterprinzip, nach welchem derartige Methodiken durchaus Anwendung finden dürfen - zumindest nach Ansicht des hessischen Innenministers Volker Bouffier (CDU) und anderer.

Selbstverständlich trägt der seit Anfang März betriebene Aufwand Früchte. Und so verwundert es nicht, daß selbst die Auffindung von Fahrzeugführern ohne Haftpflichtversicherung als großer Teilerfolg gewertet wird. Daß ist zwar keine naheliegende Lösung, um der Problematik fehlender Haftpflichtversicherungen Herr zu werden, gestaltet aber derart massive Einschnitte in Bürgerfreiheiten als wesentlich notwendiger, als sie es tatsächlich sind.

Schleswig-Holstein steht diesen Methoden freilich in nichts nach, wenngleich man sich hier bisweilen auf Stichproben beschränkte und die Kontrollen keinesfalls so ausufern ließ, wie die Kollegen in Hessen. Dabei sind auch hier die Ermittlungserfolge zweifelhafter Natur. Eine Frage die am heutigen Tag auch die Richter des Bundesverfassungsgerichts interessieren wird. Diese ließen sich bereits im Vorfeld Kopien der angefertigten Lichtbilder durch die hessische Staatskanzlei zusenden.

Bisweilen sind auf diesen beiden Aufnahmen lediglich die Marke sowie Umrisse des Fahrzeugs erkennbar. Ein Aufschluß über eventuelle Insassen geben diese Fotos jedoch nicht. Dabei ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch Insassen bei eventuellen Treffern mit abgebildet werden. In Zürich befindet sich ein derartiges System namens Automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV) momentan im Versuchslauf, und kann bereits jetzt im Bruchteil einer Sekunde das erste Bild des Kennzeichens mit einer Datenbank abgleichen und bei Bedarf automatisch ein Folgebild der Insassen erstellen.

Von der Umsetzung dessen ist man in der Bundesrepublik noch weit entfernt, startete AFV doch erst gegen Ende dieses Jahres. In sofern bleibt fragwürdig, in wiefern Polizeibehörden bei weiterem Ausbau der momentanen Überwachungssysteme noch Herr der Lage werden wollen. Zeitnahe Kontrollen scheiden angesichts der Masse an Aufnahmen dann aus, wenngleich der Datenabgleich automatisiert erfolgt. Treten Sehschwächen bei routinemäßigen Kontrollen von amtlichen Kennzeichen auf, schafft der örtliche Augenarzt bei den bediensteten Polizeibeamten gerne Abhilfe. Da bedarf es keines Generalverdachts und schon gar nicht der Beschneidung von Grundrechten. Bleibt zu hoffen, daß dies das Bundesverfassungsgericht ähnlich sieht.

Foto: © Pixelio

(Steven)



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