Die Hilfe zum Tod
23.11.2007, 23:39 Uhr
Eines der wohl kontroversesten Themen der Gesellschaft in der Bundesrepublik, sowie anderen angrenzenden Ländern, bekam diese Woche neuen Zündstoff. Der deutsche Ableger der Sterbehilfeorganisation Dignitat (der Begriff kommt aus dem lateinischen und bedeutet Würde) verkündete im Jahre 2008 erstmals einem Menschen beim Suizid helfen zu wollen.
Der klare Menschenverstand würde im ersten Moment denken, dies sei mit Garantie strafbar. Doch weit gefehlt: Aktive Sterbehilfe ist in der Bundesrepublik zwar verboten. Hierzu gehört beispielsweise das direkte Verabreichen von Medikamenten oder Spritzen, die unmittelbar den Tod des „Patienten“ zur Folge haben. Die Art von Sterbehilfe, die der Berliner Urologe Uwe Christian Arnold (Dignitas Vorstand) plant, sieht jedoch vor, daß ein Arzt einem Patienten, der seinem Leben ein Ende bereiten will, ein entsprechendes Medikament aushändigt, dann aber den Raum verläßt. Diese Hintertür wird genutzt, da der Arzt bei einer eventuellen Bewußtlosigkeit sonst umgehend eingreifen und lebenserhaltende Maßnahmen einleiten müßte. So sieht es das deutsche Recht nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs.
Das Bundesjustizministerium verfaßte hierzu am 09. Oktober dieses Jahres einen Brief an den „Humanistischen Verband Deutschlands“ (Vereinigung verschiedener deutscher Freidenkerverbände), in dem hervorging, daß „die bloße Beihilfe zu einer Selbsttötung grundsätzlich straflos“ sei. Weiter wurde deutlich klar gestellt, daß „die Ausschöpfung intensivmedizinischer Technologie [...] im Gegenteil sogar rechtswidrig [...] sei [...] und kann als Körperverletzung strafbar sein, wenn sie dem Patientenwillen widerspricht.“
Eine Feststellung, die Kritiker und Politiker vor allem aus den christlich-regierten Bundesländern aufschreien läßt. Die CDU verlangte daher kürzlich ein Verbot des Vereins in Deutschland. Das Saarland, Hessen und Thüringen haben mittlerweile im Bundesrat einen Gesetzentwurf eingebracht, der, so Zitat, „die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt“. Zeichen, die dem Chef der Dignitas in der Schweiz, Ludwig A. Minelli (Anwalt), sicherlich sauer aufstoßen werden, verfolgt er doch mit seinem Verein eine Neufestlegung des Sterbehilferechts.
Den Spruch „niemand hat mich gefragt, ob ich geboren werden will, also sollte ich auch selber entscheiden dürfen, wann ich aus dem Leben trete“, hat so ziemlich jeder schon einmal in dieser oder in einer leicht abgewandelten Form gelesen. Es steckt unbestreitbar eine Portion Wahrheit in dieser Aussage, aber dennoch ist es grotesk, daß Ärzte Menschen beim Sterben helfen.
Man muß sich die Frage stellen, ob es denn in der Tat gerechtfertigt ist, Menschen das Recht abzusprechen, das eigene Leben ohne Beeinflussung weiterer Personen (zum Beispiel bei einem Selbstmord durch einen Geisterfahrer), nach eigenen Wünschen auch zu beenden. Es ist sicherlich nicht einfach sich hier ein Urteil als nicht betroffener Mensch zu bilden. Wer nicht jahrelang im Bett liegt und weiß, daß der eigene Tod bald naht, der kann auch nur schlecht die Gedanken und Wünsche solcher Menschen nachvollziehen.
Dennoch sehe ich eine Gefahr in der Arbeit der Schweizer. Die Freitodunterstützung läuft nun einmal nicht für lau ab, im Gegenteil, die Hilfe zum eigenen Ableben kostet 2.000 Euro. Nur, wer nicht mehr leben möchte, dem dürfte dieser Betrag reichlich egal sein, aber Fakt ist, daß sich mit der Sterbebegleitung auch Geld verdienen läßt. Alleine im Jahr 2006 kamen sechzig Personen aus dem Ausland in die Schweiz, um dort mit Hilfe und Unterstützung der Dignitas zu sterben.
Foto: © SXC


3 Kommentare zu “Die Hilfe zum Tod”
29.11.2007, 13:07 Uhr
Aktive Sterbehilfe…
Zunächst einmal möchte ich feststellen, dass es einen Unterschied macht, ob der Tod durch Unterlassen wie z.B. einer künstlicher Beatmung oder einer gezielten Gabe von Gift eintritt.
Meiner Meinung nach ist das gezielte töten eines Menschen durch Gift, Strangulation usw. grundsätzlich abzulehnen, aus diesem Grund bin ich auch gegen die Todesstrafe.
Ein wenig differnzierter sehe ich die Situation von Patienten welche bewusstlos sind, und die ohne maschinelle Hilfsmittel wie künstlicher Beatmung und Ernährung über einen längeren Zeitraum hinweg (länger als 6 Monate) sterben würden. In solchen Fällen sollten die Angehörigen über ein Abschalten der Apparate entscheiden dürfen.
Für Krebspatienten mit schlechter Prognose gibt es inzwischen eine angemessene Schmerztherapie, nur sind viele Ärzte in Bezug auf Schmerztherapie bei Krebspatienten noch nicht bereit, sich den neuen Möglichkeiten zu öffnen.
Zitat:
niemand hat mich gefragt, ob ich geboren werden will, also sollte ich auch selber entscheiden dürfen, wann ich aus dem Leben trete.
Vom Prinzip her richtig - aber man darf auch nicht andere mit seinem Tod beauftragen, und denen sozusagen die Schuld auferlegen. Außerdem halte ich die Entstehung einer Sterbe-Industrie für bedenklich.
02.12.2007, 08:22 Uhr
Ich gebe Dir im Kern Deiner Aussagen da recht, dennoch ist es in Hinsicht auf die Todesstrafe so eine Sache für sich. Nimmt man beispielsweise einen Menschen der durch Mord straffällig geworden ist, so hat sich dieser eben dieses Recht einfach genommen. Da sehe ich es dann doch wieder wie “Auge um Auge, Zahn um Zahn”, denn warum soll er anderen Menschen das Recht absprechen weiterleben zu dürfen, seine eigene Existenz aber mit meinetwegen 15 Jahren Gefängnis fristen dürfen.
06.01.2008, 14:54 Uhr
Der Tod eines Menschen ist endgültig. Wir leben nicht in einem Computerspiel. Also nur ein Leben! Mehr gibt es nicht.
Diese Tatsache sollte man sich immer vor Augen halten, wenn man die Tötung von Menschen diskutiert. Welcher Mensch ist unabhängig, integer und verantwortungsbewusst genug um in dieser Frage Entscheidungen über das Leben Anderer treffen zu können?
Einem Verein, der offensichtlich kommerzielle Interessen hat, und Gerichten spreche ich diese Kompetenz schon einmal ganz klar ab. Auch Angehörige mit Erbberechtigung sind da nicht immer zweifelsfrei die beste Instanz. Ärzte sind auch nur Menschen und sicher keine Heiligen oder gar Götter.
Letztendlich bleibt immer ein bisschen Zweifel. Dieses bisschen Zweifel, wie gering es auch immer sein mag bedeutet für mich also generell NEIN. Denn wie am Anfang schon gesagt, auch nur ein Promille Irrtum hat unumkehrbare Folgen.