Die Hilfe zum Tod
Eines der wohl kontroversesten Themen der Gesellschaft in der Bundesrepublik, sowie anderen angrenzenden Ländern, bekam diese Woche neuen Zündstoff. Der deutsche Ableger der Sterbehilfeorganisation Dignitat (der Begriff kommt aus dem lateinischen und bedeutet Würde) verkündete im Jahre 2008 erstmals einem Menschen beim Suizid helfen zu wollen.
Der klare Menschenverstand würde im ersten Moment denken, dies sei mit Garantie strafbar. Doch weit gefehlt: Aktive Sterbehilfe ist in der Bundesrepublik zwar verboten. Hierzu gehört beispielsweise das direkte Verabreichen von Medikamenten oder Spritzen, die unmittelbar den Tod des „Patienten“ zur Folge haben. Die Art von Sterbehilfe, die der Berliner Urologe Uwe Christian Arnold (Dignitas Vorstand) plant, sieht jedoch vor, daß ein Arzt einem Patienten, der seinem Leben ein Ende bereiten will, ein entsprechendes Medikament aushändigt, dann aber den Raum verläßt. Diese Hintertür wird genutzt, da der Arzt bei einer eventuellen Bewußtlosigkeit sonst umgehend eingreifen und lebenserhaltende Maßnahmen einleiten müßte. So sieht es das deutsche Recht nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs.
Das Bundesjustizministerium verfaßte hierzu am 09. Oktober dieses Jahres einen Brief an den „Humanistischen Verband Deutschlands“ (Vereinigung verschiedener deutscher Freidenkerverbände), in dem hervorging, daß „die bloße Beihilfe zu einer Selbsttötung grundsätzlich straflos“ sei. Weiter wurde deutlich klar gestellt, daß „die Ausschöpfung intensivmedizinischer Technologie [...] im Gegenteil sogar rechtswidrig [...] sei [...] und kann als Körperverletzung strafbar sein, wenn sie dem Patientenwillen widerspricht.“
Eine Feststellung, die Kritiker und Politiker vor allem aus den christlich-regierten Bundesländern aufschreien läßt. Die CDU verlangte daher kürzlich ein Verbot des Vereins in Deutschland. Das Saarland, Hessen und Thüringen haben mittlerweile im Bundesrat einen Gesetzentwurf eingebracht, der, so Zitat, „die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt“. Zeichen, die dem Chef der Dignitas in der Schweiz, Ludwig A. Minelli (Anwalt), sicherlich sauer aufstoßen werden, verfolgt er doch mit seinem Verein eine Neufestlegung des Sterbehilferechts.
Den Spruch „niemand hat mich gefragt, ob ich geboren werden will, also sollte ich auch selber entscheiden dürfen, wann ich aus dem Leben trete“, hat so ziemlich jeder schon einmal in dieser oder in einer leicht abgewandelten Form gelesen. Es steckt unbestreitbar eine Portion Wahrheit in dieser Aussage, aber dennoch ist es grotesk, daß Ärzte Menschen beim Sterben helfen.
Man muß sich die Frage stellen, ob es denn in der Tat gerechtfertigt ist, Menschen das Recht abzusprechen, das eigene Leben ohne Beeinflussung weiterer Personen (zum Beispiel bei einem Selbstmord durch einen Geisterfahrer), nach eigenen Wünschen auch zu beenden. Es ist sicherlich nicht einfach sich hier ein Urteil als nicht betroffener Mensch zu bilden. Wer nicht jahrelang im Bett liegt und weiß, daß der eigene Tod bald naht, der kann auch nur schlecht die Gedanken und Wünsche solcher Menschen nachvollziehen.
Dennoch sehe ich eine Gefahr in der Arbeit der Schweizer. Die Freitodunterstützung läuft nun einmal nicht für lau ab, im Gegenteil, die Hilfe zum eigenen Ableben kostet 2.000 Euro. Nur, wer nicht mehr leben möchte, dem dürfte dieser Betrag reichlich egal sein, aber Fakt ist, daß sich mit der Sterbebegleitung auch Geld verdienen läßt. Alleine im Jahr 2006 kamen sechzig Personen aus dem Ausland in die Schweiz, um dort mit Hilfe und Unterstützung der Dignitas zu sterben.
Foto: © SXC

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