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Lieber unter sich: Das Erzbistum Bamberg


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07.08.2008, 00:30 Uhr

Schwer wiegen die Vorwürfe gegen den einstigen Domkapitular Otto M.. So soll er zwischen 1976 und 1991 als Schulleiter des mittlerweile geschlossenen Bamberger Knabenseminars Ottonianum mehrere Jungen sexuell mißbraucht haben. Anders als bei ähnlich gelagerten Fällen in kirchlichen Einrichtungen zog es das Erzbistum Bamberg in diesem Fall jedoch vor, eine Klärung durch ein anberaumtes Treffen innerhalb des Bistums zu erwirken und auf eine Weitergabe an die zuständigen Ermittlungsbehörden vorerst zu verzichten.

So stellte das Erzbistum in einer am 4. August dieses Jahres veröffentlichten Mitteilung fest, daß im Herbst vergangenen Jahres tatsächlich ein Treffen stattgefunden hat. Entgegen der Meldung des Focus-Magazins (32/2008, S. 12) jedoch nach Absprache und dem Einverständnis aller Beteiligten. Und so führten die Anwesenheitsliste dieses Treffens neben dem Betroffenen, der die Anschuldigungen erhob und dem beschuldigten Pfarrer, auch ein hauseigener Jurist sowie ein bischöflicher Beauftragter an.

Dank des Umstands, daß sich derartige Fälle in der Kirche zu mehren scheinen, befaßte sich zwischen dem 23. und 26. September 2002 auch die Vollversammlung der Bischöfe mit derartigen Fällen und verabschiedete die “Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Mißbrauch Minderjähriger durch Geistliche”, welche sich Dank des Fortschritts auch im weltweiten Datennetz dokumentiert wiederfinden.

Im vorliegenden Fall beabsichtigte das Erzbistum diese Leitlinien anzuwenden. Zwar hätten diese Richtlinien auch hier dazu führen müssen, daß der Fall an die staatlichen Ermittlungsbehörden weitergeben wird. Dazu kam es jedoch nicht: Ein herbeigerufener kircheninterner Jurist kam zu der Einschätzung die Anschuldigungen seien “nicht mehr justizabel”. Und so erklärt das Bistum in seiner Mitteilung weiter:

“Das Erzbistum Bamberg wird alles in seiner Macht stehende tun, um zur Aufklärung der Vorwürfe beizutragen.”

Gut, daß es dazu nicht mehr kommen wird - zumindest im vom Bistum gewünschten Umfang. Denn mittlerweile hat sich auch die örtliche Staatsanwaltschaft eingeschaltet, die nach eigenen Angaben aus der Zeitung von diesem Fall erfuhr. Der leitende Oberstaatsanwalt, Joseph Düsel, wiegelt jedoch ab: Eine Anzeigenpflicht für derartige Straftaten gibt es nicht. Das vermag auch keiner anzuzweifeln. Gleichwohl hätte keiner gewollt, daß sich das Focus-Magazin noch als Wahrsager behauptet und es tatsächlich zur Vertuschung gekommen wäre.

Foto: © SXC

(Steven)

Ein Kommentar zu “Lieber unter sich: Das Erzbistum Bamberg”

  • 1 steffen 07.08.2008, 03:05 Uhr

    krass. ich wusste garnicht dass es diese “Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Mißbrauch Minderjähriger durch Geistliche” überhaupt gibt.

    Ist ja indirekt ein Geständniss der Kirche dass es zu sowas kommt.

    Aber unter Bestrafung verstehe ich ehr was anderes…

    Unabhängig von der zivilrechtlichen Verfolgung und Ahndung werden kirchenrechtliche Strafmaßnahmen eingeleitet. Es können Sühnestrafen, die den Täter auf Dauer oder für eine bestimmte Zeit treffen, verhängt werden. Der genaue Umfang wird in einem Strafurteil durch das kirchliche Gericht oder ein Strafdekret, das die Glaubenskongregation bzw. der Diözesanbischof erlassen, festgelegt. In Einzelfällen wird eine Entlassung aus dem Klerikerstand notwendig sein.

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