Steuerverschwendung gibt es nicht!
Nach Auffassung der Bundesregierung ist es dem erheblichen Verwaltungsaufwand geschuldet, daß auch im neuen Jahr kein Vorgehen gegen verschwendete Steuergelder zu erwarten ist. Primärer ist der Bundesregierung die bürokratisch korrekten Begrifflichkeiten zu verwenden. Schließlich sei das Wort Steuerverschwendung der “Medien- und Umgangssprache entlehnt und entspreche nicht dem Sprachgebrauch der Bundesregierung”. Dies zumindest nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums, welches dem FDP-Finanzexperten Volker Wissing dies als Antwort auf seine einstweilen eingesandte Anfrage gab. weiter…
Das wird dem Softwareriesen aus Redmond sauer aufstoßen. Machen doch ausgerechnet die deutschen - genauer gesagt die Berliner - Polizeibehörden gegen das Geldvermehrungskind
Natürlich nur aus gutbürgerlicher Pflicht heraus, wollte die Ex-Frau des Beklagten die Steuersünden ihres einstigen Ehegatten zur Anzeige beim örtlichen Finanzamt bringen. Nicht etwa, weil sie selbst auf einem repressiven Rachefeldzug aus ist. Nein, der Gerechtigkeit müsse genüge getan werden. Immerhin seien heutzutage 66 Prozent der Deutschen dafür, daß Steuerhinterziehungen strenger verfolgt werden. Am besten man hackt diesen Verbrechern gleich die Pfoten ab. In Ordnung, ganz so massiv äußerte man sich bisweilen noch nicht, aber es bleibt nicht nur im Fall des Herrn Ichzahlnix und der Ex-Frau Zahllieber interessant, welche Blüten die neuste Entwicklung treiben wird.
Ab 1. Juli erwartet den mündigen Deutschen und jenen, die es werden wollen ein Geschenk der Superlative seitens der Finanzbehörden. Das
Mit Beschluß vom 27. Februar 2007 hat bereits das Niedersächsische Finanzgericht (NFG) in Hannover festgestellt, daß die Neuregelung zur Entfernungspauschale (auch Pendlerpauschale) verfassungswidrig sei. Im benannten Streitfall (