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Gekürzte Pendlerpauschale verfassungswidrig?

Mit Beschluß vom 27. Februar 2007 hat bereits das Niedersächsische Finanzgericht (NFG) in Hannover festgestellt, daß die Neuregelung zur Entfernungspauschale (auch Pendlerpauschale) verfassungswidrig sei. Im benannten Streitfall (Az. 8 K 549/06) beantragten die Kläger die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte 2007 unter Berücksichtigung der tatsächlich gefahrenen Kilometer. Das beklagte Finanzamt kannte diese zum benannten Zeitpunkt nicht an und verwies auf den § 9 Abs. 2 des Einkommensteuergesetztes (EStG), welcher lediglich die gefahren Kilometer, ab dem 21. Entfernungskilometer anerkennt. Nach Auffassung des NFG sei die Neuregelung zur Entfernungspauschale verfassungswidrig, da die vorgenommen Neuregelung gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 1) verstoße. weiter…

1 Kommentar 28.03.2007, 13:10 Uhr

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